Sprungziele

Windkraft in Weßling

Der Gemeinderat hat am 22.02.2011 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windkraft" nach § 5 Abs. 2 b BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen.

Viele Windräder entlang einer Landebahn
Windkraft

Ziel dieses Teilflächennutzungsplanes ist es, die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes planungsrechtlich zu steuern und zu ordnen und hierfür das Gemeindegebiet auf geeignete Standorte zu untersuchen und ggf. im sachlichen Teilflächennutzungsplan darzustellen.

Mit der Planung wurde gemäß Abstimmung der Bürgermeister des Landkreises ein gemeinsames Büro (Hesselberger Architekten GmbH. Professor- Benjamin- Allee 1, 82067 Ebenhausen) beauftragt.

Mit den Leistungen für den landschaftsplanerischen Fachbeitrag zur Flächennutzungsplanänderung und ggf. erforderlichen faunistischen Sonderuntersuchungen sowie speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen wurde ein gemeinsames Büro (Landschaftsarchitekten Dietmar Narr, Isarstraße 9, 85417 Marzling in Zusammenarbeit mit der Landschaftsbeauftragten Monika Treiber, Rieder Straße 70, 82211 Herrsching) beauftragt.

Der Gemeinderat hat einer vertraglichen Vereinbarung mit anderen Landkreisgemeinden des Landkreises Starnberg über die Darstellung von Flächen für die Windernergienutzung bezogen auf einen gemeindeübergreifenden Planungsraum nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB grundsätzlcih zugestimmt.

Mit dem Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windkraft" in der Fassung vom 26.10.2011 haben in der Zeit vom 10.11.2011 bis 12.12.2011 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

Nach Abwägung der in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planung überarbeitet und vom Gemeinderat am 29.12.2011 und 31.01.2012 gebilligt.

In der Zeit vom 09.02.2012 bis zum 09.03.2012 finden die öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Auf die öffentliche Bekanntmachung an den 6 Amtstafeln der Gemeinde Weßling und die darin genannten öffentlich ausliegenden Unterlagen wird ausdrücklich verwiesen.

Auf die unten aufzurufenden aktualisierten Planungsunterlagen wird verwiesen.

  • Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft" Entwurf Planteil und Legende 29.12.2011 zuletzt geändert 31.01.2012
  • Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft" Entwurf Begründung 04.01.2012 nebst Inhaltsverzeichnis und Begründung nebst 8 Anlagen dazu
  • Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windkraft" Entwurf Umweltbericht 29.12.2011 zuletzt geändert 18.01.2012
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) in der Fassung vom 18.01.2012
  • Faunistische Untersuchung ausgewählter Standorte Bestandserfassung 2011 Deckblatt vom 15.12.2011
  • Avifaunistische Untersuchung ausgewählter Standorte 15.12.2011
  • Faunistische Untersuchung Fledermäuse ausgewählter Standorte 15.12.2011
  • Avifaunistische Potenzialanalyse auf nachträglich hinzugekommenen Konzentrationsflächen 15.12.2011
  • Bestandspläne zu den faunistischen Untersuchungen 15.12.2011
  • Vereinbarung der Landkreisgemeinden nach § 204 BauGB 11.05.2012

Informationen über Windkraft liegen im Landratsamt Starnberg aus. Zudem kann die Informationsbroschüre über Windkraft auf der Internetseite des Landratsamtes eingesehen werden. Unter dem Suchbegriff "Windkraft" erhalten Sie die Broschüre als PDF-Datei als auch sämtliche Informationen die dem Landratsamt zur Verfügung stehen.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.