Sonderflughafen Oberpfaffenhofen

Die Gemeinde Weßling hat bisher alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft, um den Sonderflughafen in seinem heutigen Bestand zu erhalten und jegliche Erweiterung zu verhindern.
Es sind hinsichtlich des Sonderflughafens drei verschiedene Verfahren zu unterscheiden:
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1. Antrag im luftrechtlichen Verfahren - Erweiterung der Betriebszeiten, Zulassung von qualifiziertem Geschäftsreiseflugverkehr
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2. Die Regelung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im Landesentwicklungsprogramm (LEP)
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3. Planfeststellungsbeschluss - Hochbauten
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