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Beauftragte

Behindertenbeauftragter der Gemeinde Weßling

Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat der Landkreis Starnberg einen Behindertenbeauftragten bestellt. Die im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz genannten Ziele bilden die Grundlage für das Handeln des kommunalen Behindertenbeauftragten, dafür einzutreten, dass die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigt oder verhindert werden, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährleistet und behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht wird.

Behindertenbeauftragter in der Gemeinde Weßling ist Claus Angerbauer:

Tel. 08153/1763
c.angerbauer@gmx.de 

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