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Erholungsgebiet Weßlinger See – Hunde müssen draußen bleiben

  • Aus dem Rathaus

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass es sowohl in den Grün- und Freizeitanlagen als auch im Erholungsgebiet „Weßlinger See“ untersagt ist, Tiere aller Art außerhalb der öffentlichen Wege mitzuführen. Das gilt insbesondere für Hunde.

Das schöne Wetter lockt immer mehr Badegäste an den Weßlinger See. Doch nicht alle Besucher dürfen das Erholungsgebiet rund um den Weßlinger See betreten. Die Gemeinde macht daher darauf aufmerksam, dass es sowohl in den Grün- und Freizeitanlagen als auch im Erholungsgebiet „Weßlinger See“ untersagt ist, Tiere aller Art außerhalb der öffentlichen Wege mitzuführen. Das gilt insbesondere für Hunde.

Diese dürfen sich weder auf dem Erholungsstrand noch im Badebereich sowie auf den Spiel- und Liegewiesen aufhalten. Während der Badesaison vom 1. Mai bis 30. September ist es zudem untersagt, Hunde im Erholungsgebiet frei laufen oder im See schwimmen zu lassen, dort zu reinigen sowie die öffentlichen Grün- und Freizeitanlagen durch Tierkot zu verunreinigen. Wer gegen diese Regelungen verstößt, kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden.

Darüber hinaus besteht im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anleinpflicht für Hunde ab 50cm Schulterhöhe. Es ist drauf zu achten, dass die Leine reißfest ist und eine Länge von drei Metern nicht überschreitet. Bitte beachten Sie auch, dass Sie beim Zusammentreffen mit Passanten oder anderen Tieren auf schmalen Gehwegen die Hunde möglichst eng an der Leine führen und im Bedarfsfall stehen bleiben.

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