Kindertagespflege
Die Kindertagespflege gilt als eine gleichwertige Betreuungsform zu Kindertageseinrichtungen wie zum Beispiel Kinderkrippen, Kindergärten und Horte, laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.
Laut Auskunft des Landratsamtes Starnberg stehen den Eltern im Landkreis Starnberg ca. 73 qualifizierte und überprüfte Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) zur Verfügung.
Informationen zu einer passgenauen Vermittlung von Tagesmüttern und Tagesvätern, sowie Auskünfte und Beratung zu allen Fragen bezüglich der Kindertagespflege finden Sie hier.
Ebenso finden Sie auf dieser Homepage alle notwendigen Hinweise für Tagesmütter oder Tagesväter, die auf selbständiger Basis tätig sein möchten, sowie Informationen zu allen Fragen rund um die Tagespflege.