Umfahrung Weßling

Informationen

28.11.2016

Die Umgehungsstraße Weßling wurde am 28. November 2016 feierlich für den Verkehr freigegeben. Ab dem Kreisel vor der Ortseinfahrt Weßling, von Herrsching kommend, wurde die Hauptstraße bis zur Einmündung in die Gautinger Straße zur Gemeindestraße zurückgestuft. Die Grünsinker Straße wurde von Weßling aus zur Sackstraße. Eine Verbindung zur Staatsstraße für Autos besteht nicht mehr.

Was das bedeutet das?

In erster Linie Verkehrsberuhigung. Aktuell befahren weit über 15.000 Fahrzeug die Ortsdurchfahrt von Weßling - Tendenz steigend. Wer von München kommt und Richtung Herrsching fahren möchte, kann ab sofort die Autobahn A96 (Lindau – München) in Wörthsee verlassen, um über die Umgehungsstraße auf der Staatsstraße 2068 nach Delling Richtung Seefeld zu gelangen. Ebenso kann jedes Fahrzeug von Herrsching kommend ab sofort ab dem Kreisel vor Weßling auf die Umgehungsstraße abfahren, um auf die Autobahn A96 bzw. über die BAB Begleitstraße nach Gilching bzw. Richtung München zu kommen.

Um den Autofahrern die Umgehungsstraße attraktiver zu machen wurde die Hauptstraße durch Weßling zurückgestuft und im Ort mit Hindernissen versehen. Ziel ist es das Passieren der Fahrzeuge zu erschweren. Zudem wurde die Grünsinker Straße zurückgebaut. Sie ist von Weßling aus bis zur Kapelle Grünsink befahrbar (Sackgasse). Ab der Schranke kann die Straße nur noch als Fuß- und Radweg bis zur Autobahn bzw. der Umfahrung genutzt werden.

Den Flyer des Staatlichen Bauamtes Weilheim zur St 2068, Ortsumfahrung Weßling, anlässlich der Eröffnung der Straße finden Sie hier

01.07.2015

Die Aushubarbeiten für das Brückenbauwerk beginnen am 06.07.2015. Es wird eine Brücke für die Bahn über die Umgehungsstraße gebaut. Somit ist mit vermehrtem Baustellenverkehr entlang des Höhenrainäckers, Steinebacher Weg und Max-Doerner-Weg zu rechnen.

Die Kraftfahrer der Baufirma wurden angewiesen rücksichtsvoll zu fahren.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist jedoch unerlässlich. Somit werden Anwohner, Sportler auf dem Weg zur Sporthalle sowie Wanderer Richtung Meiling gebeten, in diesem Gebiet Vorsicht walten zu lassen.

23.06.2016

Die Umfahrung Weßling soll bis spätestens Ende Oktober 2016 fertig gestellt sein. Um die technische Ausführung der Anschlüsse der Neubaustrecke durchführen zu können sind Einschränkungen und Vollsperrungen notwendig.

Vollsperrung vom 01.08.-07.08.2016 - Anschlussstelle Süd - Kreisverkehr zwischen Weßling und Gut Delling

  • Die Umleitung von Gilching kommend erfolgt über Weßling, Gautinger Straße nach Oberpfaffenhofen, über die Hochstadter Straße Richtung Unering, anschließend über die ST2070 Richtung Drößling nach Seefeld. Auf der Autobahn wird bereits hingewiesen, dass die Durchfahrt von Weßling gesperrt ist.
  • Die Umleitung von Herrsching kommend erfolgt über die Anschlussstelle Inning. Anschließend wird der Verkehr von Seefeld über die St2348 nach Steinebach, Etterschlag und weiter über Wörthsee umgeleitet.
  • Der verkehrende Linienbus 953 fährt trotz Vollsperrung weiter mittels Ampelschaltung zwischen Gut Delling und Ortsende Weßling über die St2068.
  • Der Radverkehr ist auch während der Vollsperrung gewährleistet. Gegebenenfalls müssen die Radfahrer absteigen.

Vollsperrung vom 20.08.-03.09.2016 - Grünsinker Straße

  • Die Umleitung von Gilching kommend wird mittels Schild an der Ampel der Autobahnausfahrt Oberpfaffenhofen/Gilching West auf die Sperrung der Durchfahrt nach Weßling hingewiesen. Die Umleitung erfolgt über die Autobahnbegleitstraße bis Etterschlag.
  • Die Umleitung von Weßling kommend wird in der Grünsinker Straße ab Ortsende Weßling angezeigt und gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die St2068 nach Seefeld und weiter über die St2348 nach Wörthsee.
  • Der verkehrende Linienbus 952 fährt trotz Vollsperrung.

Vorarbeiten Anschluss Grünsinker Straße 11.07.-15.07.2016

  • In dieser Zeit werden Vorbereitungsmaßnahmen in der Grünsinker Straße hergestellt. Die Umfahrung bleibt so lange in Betrieb bis die provisorischen Rampen über die St2349 erstellt wurden.

27.04.2015

Anlässlich des heutigen Spatenstichs hat das Staatliche Bauamt Weilheim den beigefügten Flyer zu Ihrer Information entworfen.

25.04.2015

Man möchte es nicht glauben - aber es ist wahr - am Samstagvormittag, wir arbeiten im Garten, steht plötzlich ein Wörthseer Bürger in unserem Garten.

Dieser Bürger kennt die Sachverhalte hinsichtlich der Umgehungsstraße sehr genau (auch im Bereich Wasser) und kann, trotz einem gewissen Unwillen, - im Gegenstatz zum BN -, demokratische Prozesse akzeptieren.

Er sagte:

"Lieber Herr Muther,
ich bringe Ihnen diesen Blumenstrauß als kleinen Ausgleich und Trost für den Ärger, den Sie mit den Worthseern haben. Ich wünsche Ihnen sehr viel Kraft für Ihr Amt."

Mich hat seine Aussage riesig gefreut.
Ist doch was anderes als die Kriegserklärung des BN Wörthsee.

Aktion BN: Hier klicken

07. April 2015

In Kürze beginnen die Bautätigkeiten für die beiden Brückenbauwerke "Feldweg Steinebacher Weg" und "Bahnbrücke". Wie die Brückenbaustellen von den Großfahrzeugen angefahren werden finden Sie hier.

16. März 2015

Die Ortsgruppe Weßling des Bund Naturschutzes hat über die Presse die Bevölkerung aufgefordert, Bürgermeister Michael Muther mit Protestschreiben hinsichtlich der Umgehungsstraße einzudecken.

Leider waren die an ihn gerichteten Briefe meist anonym, unsachlich und persönlich angreifend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die  stattgefundenen demokratischen Prozesse nicht akzeptiert werden, zumal die Initiatoren dieser Aktion die Sach- und Rechtslage kennen. Eine Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Thema finden Sie hier.

Zum Sachstand:

Die Trasse ist gerodet und die Wurzelstöcke werden entfernt. Die beiden Brückenbauwerke, Bahnbrücke und Brücke "Steinebacher Weg", wurden ausgeschrieben, die Angebote werden derzeit vom Staatlichen Bauamt geprüft.

Erfreulich ist zu berichten, dass die Radwegverbindung von der Grünsinker Straße zum Radweg entlang der BAB realisiert werden kann. Hier konnte, zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim, der Obersten Baubehörde der Regierung von Oberbayern, der Naturschutzbehörde und dem Bund Naturschutz, eine genehmigungsfähige Trasse geplant werden.

19. Januar 2015

Die Rodungsarbeiten zum Bau der Umfahrung von Weßling beginnen.

Mit der Pressemitteilung vom 16. Januar 2015 informierte das Staatliche Bauamt Weilheim die Gemeinde, dass die Bauarbeiten für die Umfahrung von Weßling beginnen können. Der Bau erfolgt mit Zuschussmitteln des Freistaates Bayern (kommunale Sonderbaulast). Die Bauarbeiten werden vom Staatlichen Bauamt Weilheim im Auftrag der Gemeinde durchgeführt.

Für den Bau der Umfahrung sind als vorbereitende Maßnahmen Rodungsarbeiten erforderlich, die vom 19. Januar 2015 bis Ende Februar 2015 stattfinden sollen. Der Großteil der Fäll- und Rodungsarbeiten findet außerhalb des öffentlichen Verkehrs statt. Lediglich auf der St.2349 ist im Bereich der Anschlussstelle Wörthsee mit kurzzeitigen Behinderungen zu rechnen.

Auf notwendige Umleitungen und Sperrungen wird vor Ort rechtzeitig und ausführlich hingewiesen.

Das Staatliche Bauamt Weilheim bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger für die auftretenden Behinderungen und Umwege um Verständnis.

17. Januar 2015

Zum Aufruf des Weßlinger Bund Naturschutz:

Über die Presse erging vom Weßlinger BN die Aufforderung den Bürgermeister mit Prostestschreiben einzudecken.

Die Stellungnahme des Bürgermeisters Michael Muther finden Sie hier.

1. September 2014

Das Staatliche Bauamt Weilheim hat die Kostenberechnung zur Umfahrung Weßling aktualisiert.

Die Kosten des Vorentwurfs vom 30.11.2011 haben sich erhöht. Folgende Gründe liegen den Berechnungen vom 26.08.2014 zu Grunde:

  • Freimachen der Waldflächen:
    Der Einheitspreis ist um € 3,00 pro m² gestiegen und wurde den aktuellen Preisen angepasst.
  • Entsorgung von überschüssigem Boden:
    Die Kosten für die Entsorgung von belastetem Aushub wurden auf € 35,00 pro m³ erhöht. Hier haben sich seit dem Vorentwurf die Richtlinien so verschärft, dass der Aushub nur noch in genehmigten Gruben entsorgt werden darf. Diese Kosten waren bislang nicht enthalten. Genauere Bodenuntersuchungen werden in Kürze durchgeführt. Das Staatliche Bauamt Weilheim nimmt jetzt der Einfachheit halber an, dass der gesamte Bodenüberschuss entsorgt werden muss. Mit den angegebenen Kosten befindet man sich somit auf der sicheren Seite.
  • Archäologische Aufgrabungen:
    Die Kosten für Aufgabungen im Baufeld (Landesamt für Denkmalpflege) waren bisher nicht enthalten und wurden jetzt ergänzt.

Zudem weist das Staatliche Bauamt darauf hin, dass das Ausschreibungsergebnis nochmals andere Zahlen bringen kann.

7. August 2014

Wie bereits mitgeteilt, hat die Gemeinde Weßling auch für Wörthsee beim Landratsamt Starnberg den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung gestellt.

Das Staatliche Bauamt Weilheim informierte Bürgermeister Michael Muther am 06.08.14, dass, zusammen mit den beiden anderen Besitzeinweisungsanträgen, die Voraussetzungen für den Zuwendungsantrag bestehen. Alles Nötige wird veranlasst.

Somit können alle Befürworter der Umfahrung die Sektkorken lockern.

4. August 2014

Die Verhandlungen zum Grunderwerb sind abgeschlossen. In drei Fällen konnte keine gütliche Einigung erzielt werden.

Aus diesem Grunde wurde am 10. Juli 2014 beim Landratsamt Starnberg, bei der für Weßling zuständigen Enteignungsbehörde, zwei Anträge gemäß Art. 40 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in Verbindung mit Artikel 39 Bayerisches Gesetz über die entschädigungspflichtige Enteignung (BayEG) auf Besitzeinweisung gestellt.

Im dritten Fall hat der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee in der Sitzung vom 22.07.2014 die Entscheidung über den Verkauf ihres Grundstückanteils vertagt.

Da es nicht absehbar ist, bis wann die offenen Punkte (Eigentumsverhältnisse) geklärt werden können, sah sich die Gemeinde Weßling gezwungen, beim Landratsamt Starnberg einen Antrag gemäß Art. 40 BayStrWG i.V.m. Art. 39 BayEG auf vorzeitige Besitzeinweisung in Grundstücksflächen der Gemeinde Wörthsee, Gemeinde Wörthsee, Seestraße 20, 82237 Wörthsee, als Miteigentümerin zu stellen.

Folgender Sachverhalt liegt dieser Entscheidung zugrunde:

Im Grundbuch des Amtsgerichts Starnberg sind als Eigentümer eingetragen: die Gemeinden Drößling, Meiling, Oberalting, Unering und Steinebach, welche zu einem Schulsprengel vereinigt sind. Aufgrund der Gebietsreform sind für diese im Grundbuch eingetragenen Gemeinden die Gemeinden Seefeld und Wörthsee die Rechtsnachfolger.

Als Verhinderungsargumente werden seitens Wörthsee emotionale Begründungen aufgeführt und, dass eine Beurkundung erst dann erfolgen könne, wenn die Anteilsverhältnisse der ehemaligen Gemeinden Drößling, Meiling, Oberalting, Unering und Steinebach ermittelt wurden.

Die Gemeinde Wörthsee vermutet, dass das Grundstück anlässlich einer „Uralturkunde“ möglicherweise zu Unrecht dem Schulsprengel zugeordnet wurde und möchte daher diesen offenen Punkt noch klären.

Weßling ist in diese Vertragsregelungen nicht involviert, da es sich um gemeindefremdes Gebiet handelt. Somit ist die Ermittlung dieser evtl. unterschiedlichen Eigentumsanteile Aufgabe der Gemeinde Wörthsee.

Februar 2014

Von der Kanzlei Labbè wurden die Verträge für den notwendigen Grunderwerb erstellt und an die von der Kanzlei vertretenen Grundstückseigentümer versendet. Es fanden Gespräche mit dem Ersten Bürgermeister statt, damit es baldmöglichst zum Vertragsabschluss kommt. Zudem konnten mit der Landeshauptstadt München die Ökoflächen abgeklärt werden. Die Erzdiözese Freising und das Bistum Augsburg sind verkaufsbereit.

September 2013

Bürgermeister Michael Muther hat den Zuschussantrag am 09. September 2013 unterzeichnet.

Sobald die Grundstücksverhandlungen sowiet gediehen sind, dass eine Einigung zustande kommt, kann der Antag ohne Verzögerung der Obersten Baubehörde vorgelegt werden.
(siehe auch Meldung Juli/August 2013)

Juli/August 2013

Mehrere Termine für die Grundstücksverhandlungen mit den Vertreten der Eigentümer, dem Straßenbauamt und der Obersten Baubehörde wurden geführt.

Am 22.07.2013 war Bürgermeister Michael Muther zusammen mit Landrat Karl Roth bei der Obersten Baubehörde. Anlass war ein Sachstandsbericht seitens des StaBA, Frau Kürmeier-Beyl sowie die Antragsstellung für den Förderantrag.

Der Antrag kann seitens des StaBA erst fertiggestellt werden, wenn u.a. die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vorliegen und der Ausgang der Grundstücksverhandlungen absehbar ist.

Mit Mail vom 06.08.2013 erhielt der Bürgermeister den von der Obersten Baubehörde den unterzeichneten Gesprächsvermerk über dieses Gespräch.

Als Ergebnis wurde festgehalten:

"Wir werden den Zuschussantrag (Förderantrag nach FAG) zur gemeindlichen Sonderbaulast für die OU Weßling auch nach dem Stichtag 01. September diesen Jahres für eine Förderung ab 2014 akzeptieren und die entsprechenden Fördermittel einplanen."

Juni 2013

Die Planungen der Umfahrung Weßling gehen voran. Nachdem die für den Bau benötigten Beschlüsse durch den Gemeinderat gefasst wurden, werden derzeit folgende Aufgaben wahrgenommen bzw. durchgeführt:

  • Grunderwerbsverhandlungen
  • Planung für das Bahnbrückenbauwerk
  • Bohrungen für die Bodenuntersuchungen
  • Kampfmittelbeseitigung
    Hierbei sollen Kampfmittel und Hinterlassenschaften kriegerischer Auseinandersetzungen beseitigt werden, damit beim Bau der Straße keine Gefahr von Kampfmitteln mehr ausgeht.

Februar 2013

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.01.13 wurden folgende Punkte bezüglich des Verfahrens der Umfahrung Weßling geklärt: 

Bezuschussung

Der Zuschussanteil beträgt 80 %. Bezuschusst werden der Grunderwerb, der Bau, wie er planfestgestellt ist, die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und ein Teil der Planung. Generell wird nur ein Teil der Planungskosten bezuschusst.

Allgemeines zur Durchführung

  • Wenn - wie hier gegeben - sich ein Projekt in der Dringlichkeitsstufe 1 befindet, übernimmt das staatliche Bauamt Weilheim die Planung und die Bauabwicklung. Planungen, die mit dem Naturschutz zusammenhängen, begleiten Fachbüros. Die S- Bahnunterführung wird von der DB geplant und durchgeführt. Der Ablösebetrag für das Bauwerk wird vom Staatlichen Bauamt Weilheim aus dem Staatsstraßenhaushalt beglichen.
  • Die Rechnungen der Firmen werden vom Bauamt Weilheim geprüft, nach Prüfung an die Gemeinde gesendet, die die Rechnungen begleicht und einen Auszahlungsantrag beim Staatlichen Bauamt Weilheim einreicht. Das Bauamt leitet die Rechnungen dann an die Regierung weiter. Der Zuschuss erfolgt in der Regel in ca. zwei Wochen.

Vertrag Übernahme Sonderbaulast

Von der Verpflichtung zum Bau der Umfahrung kann die Gemeinde notfalls zurücktreten bis zur ersten Auftragsvergabe, danach nicht mehr.

Weiteres Vorgehen:

  • Jetzt folgt die genaue Ausführungsplanung, zuzüglich der landschaftlichen Planung. Dieses Jahr wird die Planung so vorbereitet, dass mit den Ausschreibungen begonnen werden kann.
  • Es sind bereits einige Planungen umgesetzt worden, weil sie einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigen, z.B. die Hirschkäfermeiler.
  • Der Vertrag mit der Deutschen Bahn wegen des Brückenbaus wird demnächst geschlossen.
  • Der Zuschussantrag muss bis zum 01. September 2013 gestellt sein.
  • Im Winter 2013/2014 erfolgt die Rodung der Waldflächen, danach der Beginn mit dem Erdbau, falls der Grunderwerb abgeschlossen ist.
  • Geplant ist die Fertigstellung der Umfahrung bis 2016.
  • Zeitgleich erfolgen die Abstufungen der Staatsstraßen, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt ist. Das Staatliche Bauamt als Straßenbaulastträger überprüft die Straßen nach Reparaturbedürftigkeit. Es wird dann mit der Gemeinde abgesprochen, ob die Reparaturen vorgenommen werden sollen, oder ob ein gewisser Betrag zur Auszahlung kommen soll.

Fragen aus der Mitte des Gremiums wurden wie folgt ausgeführt:

  • Für den Ausbau der Hauptstraße hat die Gemeinde weitgehend freie Gestaltungsmöglichkeiten. Dies könnte sich ändern, wenn durch Weßling die geplante Bedarfsumleitung erfolgen würde. In diesem Zusammenhang informiert der Erste Bürgermeister, über den Sachstand und die Gespräche mit dem Landratsamt, die bereits stattgefunden haben. Auch die Gemeinde Inning wehrt sich vehement gegen diese Umleitung. Es wird aus der Mitte des Gremiums verstärkt darauf hingewiesen, dass der Bau der Umfahrung nicht begonnen werden soll, bevor nicht die Wegeführung der Bedarfsumleitung geklärt ist.
  • Herr Grafwallner erklärt zu einer evtl. Verteuerung des Baus und die damit für die Gemeinde verbundenen finanziellen Mehrbelastungen, dass das Risiko für die Gemeinde Weßling gering ist, da die Untersuchungen des Untergrundes fast vollständig abgeschlossen sind. Es erfolgt eine Neubepreisung nach Abschluss der Detailplanungen. Wenn sich während des Baus eine Verteuerung herausstellt, wird zeitgleich durch das Staatliche Bauamt ein Antrag auf Nachfinanzierung bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Es wurde sich mit der Regierung auf eine Anteilsförderung geeinigt, so dass auch eine Bezuschussung einer Verteuerung mit abgedeckt ist.
  • Die Bahnbrücke wird 1-gleisig gebaut.
  • Eine seitliche Bepflanzung der Westumfahrung durch Bäume ist problematisch, wegen der erhöhten Gefahr von tödlichen Unfällen. Die Bäume müssten ca. 10 m von Fahrbahnrand gepflanzt werden, wodurch sich der Grunderwerb unverhältnismäßig verteuern würde. Es können aber die Restflächen, die wegen Unwirtschaftlichkeit erworben werden müssen begrünt werden. Es handelt sich erfahrungsgemäß hier um viele Flächen. In der Planfeststellung wurden außerdem bereits landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen festgelegt, die umgesetzt werden müssen.
  • Die Umgehungsstraße wird mit lärmminderndem Asphalt gebaut. Sog. Flüsterasphalt ist zu teuer und außerdem noch nicht endgültig auf seine Haltbarkeit hin erprobt.
  • Der Radweg im Anschlussbereich Wörthsee wird nicht weitergeführt. Der Erste Bürgermeister weist auf einen Einwurf aus der Mitte des Gremiums darauf hin, dass die Planungen der Umfahrung mit der Gemeinde besprochen und umfangreich im Gremium beraten wurden.
  • Das Niveau der jetzigen Straße soll beibehalten werden. Es sind keine Unterführungen geplant, nur ein Einschnitt bei der Bahnbrücke.
  • Die Sonderbaulast existiert seit mindestens 10 Jahren. Mit dem Staatsstraßenhaushalt wurden ursprünglich marode Straßen und Brücken gebaut, für den Neubau von Straßen war nur wenig Geld eingeplant, so dass es zu sehr langen Wartzeiten kam. Es wurde dann ein Teil des Geldes aus dem Haushalt für die Sonderbaulast herausgenommen, so dass sich die Gemeinden „Zeit erkaufen“ können.
  • Die Kostenreduzierung gegenüber der ursprünglichen Planung erfolgte, da die Regierung von Oberbayern bei der Überprüfung festgestellt hat, dass einige Teilbereiche kostenmäßig zu hoch angesetzt worden waren.
  • Das Staatliche Bauamt fordert von den Firmen einen Bauzeiten- und Kostenplan, so dass der Eingang der Rechnungen vorhersehbar ist.
  • Die Grundstücksverhandlungen werden vom Ersten Bürgermeister und der Verwaltung geführt. Das Staatliche Bauamt steht beratend zur Seite.
  • Lärmschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen, da der Grenzwert nicht überschritten wird.

Dezember 2012

In der Sondersitzung des Gemeinderates am Donnerstag, den 29.11.2012, wurde beschlossen, die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim und der Gemeinde Weßling, zu unterzeichnen.

Der Beschluss lautet wie folgt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat Kenntnis vom Inhalt der  Vereinbarung dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim und der Gemeinde Weßling über die Straßenbaulast an der Umfahrung Weßling vom und stimmt dieser Vereinbarung vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der Finanzierung zu.

Über die Art der Finanzierung konnte leider noch keine Entscheidung getroffen werden.

Oktober 2012

Mit dem Bürgerentscheid vom 30. September 2012 haben die Anwohner Weßlings entschieden. Der Bau der Umgehungsstraße in Sonderbaulast ist sichergestellt. Die Gemeinde übernimmt einen Teil der Gesamtkosten.

Die Wahlbeteiligung in Höhe von 64,31 % war erfreulich groß und verdeutlicht das Interesse der Bürger zu diesem Thema.

Herr Bürgermeister Muther hat unverzüglich Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim aufgenommen, um die weiteren Schritte für den Bau abzuklären. Es folgte ein Termin in Weßling am 08.10.12. Es wurde bestätigt, dass sich die neueste, von der obersten Baubehörde geprüfte und genehmigte Kostenfortschreibung auf 8,86 Mio. Euro beläuft. Hierbei wurden Baukosten in Höhe von 6,76 Mio. Euro und Grunderwerbskosten in Höhe von 2,10 Mio. Euro angesetzt. Nicht darin enthalten sind Planungskosten für das Bahnbauwerk und die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Des Weiteren ist mit nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 300.000,00 Euro zu rechnen.

Folgendes wurde zwischen Herrn Muther und dem Staatlichen Bauamt besprochen:

Aufgaben der Gemeinde Weßling

  • Umgehende Fassung der notwendigen Beschlüsse durch den Gemeinderat
  • Durchführung des Grunderwerbs

Aufgaben des Staatlichen Bauamtes Weilheim

  • Zeitliche Planung der Bauausführung
  • Bauausführung/Bauleitung
  • Bauüberwachung

Gemeinsame Aufgaben der Gemeinde Weßling und des Staatlichen Bauamtes Weilheim (lt. Zeitplan des Staatlichen Bauamtes Weilheim)

  • Erstellung von Zuwendungsanträgen Ende 2013
  • Ausschreibung und Vergabe der Leistungen Ende 2013 / Anfang 2014
  • Baubeginn der Bahnbrücke und der Straße im zweiten Quartal 2014
  • Voraussichtliche Verkehrsfreigabe der Umgehungsstraße Ende 2016

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Zuwendungsanträge, gemäß Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen - und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger, erst nach Abschluss des Grunderwerbs gestellt werden können.

Mit Vertretern der Obersten Baubehörde und dem Staatlichen Bauamt fand am 09. November 2012 ein Gespräch statt. Herr Landrat Karl Roth, Erster Bürgermeister Michael Muther und Dritte Bürgermeisterin Susanne Mörtl nahmen im Namen der Gemeinde Weßling teil. Ziel war unter anderem die Festlegung des Fördersatzes. Bisher wurden der Gemeinde 75 % zugesagt.

Die Gemeinde erklärte ausführlich, an welchen großen Aufgaben sie derzeit arbeitet und mit welchen finanziellen Problemen sie zu kämpfen hat. Zur Sprache kamen die Schule, die Kinderbetreuung, die Feuerwehr und die vielen Aufgaben zum Erhalt der Infrastruktur. Auch die Rahmenplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße und die damit zusätzlich verbundenen Kosten wurden vorgestellt und besprochen. Dass die Gemeinde sich bereits weitreichende Gedanken über den Rückbau der Straße gemacht hat, wurde sehr positiv von der Obersten Baubehörde aufgenommen. Zusätzlich hat die Gemeinde eindringlich auf die Belastung durch den Sonderflughafen hingewiesen sowie auf die besondere Situation durch den Forschungsstandort der DLR.

Herr Landrat Karl Roth hat sich überzeugend für die Belange der großen, noch anstehenden Aufgaben der Gemeinde eingesetzt.

Erfreulicherweise erreichte die Gemeinde abschließend, dass zur Festsetzung des Fördersatzes nicht nur die Steuerkraftzahl der Gemeinde herangezogen, sondern auch die besondere Situation der Gemeinde gewürdigt wird. 

Es wurde ein Fördersatz von 80 % zugesagt. Mit rund 450.000,00 Euro mehr konnte die Gemeinde die Besprechung verlassen.