Sanierungsgebiet Hauptstraße
Im Herbst 2013 hat sich die Gemeinde auf Basis der Rahmenplanung „Rückbau der Hauptstraße“ (2012) für die Aufnahme in die Städtebauförderung beworben. Die Bewerbung war erfolgreich und eine entsprechende Rahmenbewilligung der Regierung von Oberbayern wurde am 07.05.2014 der Gemeinde Weßling erteilt.
Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Gemeinde nun aufgefordert, auf Grundlage der Rahmenplanung von 2012 die vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB zur Vorbereitung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen sind die Voraussetzungen zur Satzung von förmlichen Sanierungsgebieten zu prüfen sowie die Begründung zum Sanierungsumgriff und zur Wahl des Sanierungsverfahrens darzustellen. Entsprechend den Städtebauförderungsrichtlinien und der aktuell gültigen Verwaltungsvereinbarung 2013 ist als Grundlage für die Förderung von Maßnahmen innerhalb eines Sanierungsgebiets die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) erforderlich.
In diesem ISEK sind die Stärken und Schwächen in einer querschnittsbezogenen Analyse aller relevanten Fachbereiche herauszuarbeiten und darauf aufbauend die Sanierungsziele und die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten. Als Grundlage für das ISEK dient die 2012 durchgeführte Rahmenplanung, deren Fokus auf dem geplanten Rückbau der Hauptstraße liegt. Das ISEK baut auf diesen Planungen auf, behandelt aber zudem die Themen Einzelhandel, zukünftige Anbindung des Schulstandorts sowie die demographische Entwicklung.
Im Zuge des ISEKs sollen Maßnahmen entwickelt werden, die die Ortsmitte beleben, den Einzelhandel stärken, und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Ziel ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die aus der derzeit vom Verkehr stark belasteten Ortsmitte ein lebendiges Zentrum schaffen können.
Hierfür soll für Teile der Ortsmitte ein Sanierungsgebiet festgelegt werden, um entsprechende Fördermittel für die Neugestaltung der Ortsmitte zu erhalten.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der Erstellung der Rahmenplanung fand bereits eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung in Form eines Standes auf dem Straßenfest, einer Anliegerbeteiligung, einer Bürgerwerkstatt und einer abschließenden Informationsveranstaltung statt.
Da die Satzung eines Sanierungsgebietes je nach Wahl der Sanierungsrechte Auswirkungen auf das Privateigentum haben kann, sieht das Baugesetzbuch in § 137 BauGB eine Beteiligung der betroffenen Grundstückseigner und der interessierten Öffentlichkeit vor.
Im Rahmen einer Anlieger- und Bürgerbeteiligung wurden neben den Ergebnissen der Einzelhandelserhebung auch mögliche Standorte für Einzelhandelsnutzung sowie Konzepte zur Schulweganbindung und Freiraumgestaltung vorgestellt. Zu diesen Themenbereichen wurden zusammen mit den Planern konkrete Maßnahmen erarbeitet, die in einem Katalog festgehalten wurden und schrittweise, je nach Bedarf, von der Gemeinde umgesetzt werden.