Wasserzählerablesung 2020
Für die Erstellung der Jahresrechnung 2020 müssen in der Gemeinde Weßling auch in diesem Jahr die Wasserzählerdaten abgelesen werden. Deshalb werden Anfang Dezember die Ablesekarten per Post zugestellt. Ablesezeitraum ist vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.
Den Zählerstand der Wasseruhr können Sie auf der Ablesekarte notieren und die abgetrennte Zählerkarte anschließend zurück an die Gemeindeverwaltung senden.
Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie zudem die Möglichkeit Ihre Wasserzählerablesung online zu melden und somit direkt an die Verwaltung der Gemeinde Weßling weiterzuleiten. Dieser Service steht Ihnen vom 1. bis 31. Dezember 2020 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Angabe des Zählerstandes bis spätestens 31. Dezember erfolgen sollte. Andernfalls wird der aktuelle Jahresverbrauch auf Grundlage des Vorjahres geschätzt.
Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Gemeindverwaltung darum, in diesem Jahr von persönlichen Abgaben im Rathaus abzusehen und möglichst die Online-Eingabe oder den Außenbriefkasten des Rathauses zu nutzen.