Räum- und Streupflicht im Winter
Der Winter ist in vollem Gange und viele freuen sich über die weiße Winterlandschaft. Dennoch sollte bei all der Freude über den Schnee die eigene Räum- und Streupflicht nicht vergessen werden, die gemäß §§ 11 und 12 der Verordnung der Gemeinde Weßling zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung für alle Anlieger besteht.
Die Verwaltung bittet daher alle Anlieger, egal ob als Vorder- und Hinteranlieger bei Schneefall den Gehweg auf etwa 1,20 Meter Breite frei zu räumen, sodass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.
An Werktagen müssen die Gehwege von 7 bis 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 18 Uhr gefahrlos zu betreten sein und schnee- und eisfrei gehalten werden.
Im Interesse der Umwelt sollte dabei – soweit es geht - auf Streusalz verzichtet werden. Im ganzen Gemeindegebiet stehen Kästen mit geeignetem Splitt zum Streuen in eigens dafür aufgestellten Kästen zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Split auch donnerstags von 17 bis 18:30 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr im Wertstoffhof in haushaltsüblichen Mengen abgeholt werden.
Darüber hinaus sollten Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf der Straße abgestellt werden. Denn oft wird die Durchfahrt des Schneeräumdienstes durch parkende Fahrzeuge erschwert oder sogar komplett blockiert. Sofern Abstellmöglichkeiten auf den eigenen Grundstücken vorhanden sind, bittet die Gemeinde Weßling darum, diese zu nutzen, um die Behinderung der Schneeräumarbeiten möglichst gering zu halten.
Die Gemeinde Weßling hofft auf Verständnis und Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, Straßen und Gehwege auch bei Eis und Schnee sauber und sicher zu halten.