Plakatierung zur Landtags- und Bezirkstagswahl 2023
Die Gemeinde Weßling hat für die Landtags- und Bezirkstagswahl 7 Plakatanschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind. Jede Partei bzw. Wählergruppe darf maximal 1 Plakat zur Wahlwerbung auf der Plakatwand anbringen. Die Anschlagtafeln befinden sich an folgenden Standorten:
Ortsteil Weßling
1. Bahnhof – gegenüber Fahrradabstellanlage
2. Meilinger Weg – Ecke Walchstadter Weg bei der Ampel
3. Ortseinfahrt aus Gilching kommend vor dem Tierladen
Ortsteil Oberpfaffenhofen
4. Gautinger Str. 59 – Mariensäule bei der alten Gemeinde
5. Argelsrieder Straße 112 Feuerwehrhaus gegenüber Aldi
Ortsteil Hochstadt
6. Dorfstr. 2 – Villa Kunterbunt
Ortsteil Weichselbaum
7. Neben der gemeindlichen Amtstafel
Die Übersichtskarte zu den Standorten können Sie hier einsehen.
Die zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien und Wählergruppen dürfen dort 6 Wochen vor der Wahl, also ab dem 27. August ihre Walplakate anbringen.
Da jede Anschlagtafel 12 Felder besitzt, auf denen je ein DIN A1 Plakat angebracht werden kann, weist die Verwaltung den zugelassenen Wahlvorschlägen die jeweiligen Plakatfelder entsprechend der amtlichen Reihenfolge auf den ersten 6 Feldern zu. Die Plätze in der oberen Reihe sind somit fest vergeben. Weitere Parteien/Wählergruppen können in der unteren Reihe ihr Plakat anbringen.
Eine Übersicht, wer wo plakatieren darf, ist an den einzelnen Plakatwänden angebracht und kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Die jeweilige Partei bzw. Wählergruppe kann wählen, ob sie ihr einzig mögliches Plakat zur Wahlwerbung auf der Plakatwand für die Landtags- oder für die Bezirkstagswahl verwendet. Belegt eine Partei/Wählergruppe einen Platz auf der Plakatwand z. B. mit einem Plakat für die Landtagswahl, kann sie ein weiteres für die Bezirktagswahl nur im Umkreis von 2m um die Plakatwand aufstellen. Sollte auf der Plakatwand kein Platz mehr frei sein, so kann ebenfalls im Umkreis von 2m entsprechend plakatiert werden. Auch hier dürfen die Wahlplakate nicht größer als DIN A1 sein.
Die Wahlwerbung muss innerhalb einer Woche nach der Landtags- und Bezirkstagswahl eigenständig entfernt werden.
Bei Fragen zur Plakatierung wenden Sie sich bitte an Herrn Görlitz, kaemmerei@gemeinde-wessling.de, Tel.: 08153/404-30.