Neuer Fahrradschutzstreifen in der Gautinger Straße - hier gilt absolutes Halteverbot
Seit kurzem gibt es in der Gautinger Straße zwischen der Unteren Seefeldstraße (Apotheke) und dem Adelbergweg einen einseitigen Fahrradschutzstreifen. Er wurde am 23. Februar 2021 vom Gemeinderat beschlossen, am 11. März 2022 erließ das Verkehrsmanagement des Landratsamts die verkehrsrechtliche Anordnung, und die Umsetzung erfolgte durch das Staatliche Bauamt Weilheim.
Den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entsprechend weist der Schutzstreifen eine Breite von 1,50 m auf, sodass eine Restfahrbahnbreite von 4,50 bis 4,80 m verbleibt. Er wurde nur einseitig in Richtung Oberpfaffenhofen eingeführt, weil die Fahrbahn für eine beidseitige Ausführung nicht breit genug ist, und weil bergauf wesentlich größere Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Kfz- und Radverkehr auftreten als bergab.
Der Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen nur bei Bedarf überfahren werden, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Dabei darf der Radverkehr nicht gefährdet werden und es muss wie immer innerorts ein Mindestüberholabstand von 1,50 m eingehalten werden.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Weßling weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass auf Schutzstreifen für den Radverkehr ein absolutes Halteverbot gilt. Auch kurzzeitiges Anhalten zum Be- und Entladen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von mindestens 55 € geahndet. Denn fast jeder fünfte Unfall mit verletzten Fußgängern und Radfahrern steht im Zusammenhang mit parkenden Kraftfahrzeugen.
Mit dem neuen Fahrradschutzstreifen fördert die Gemeinde Weßling übrigens aktive, nachhaltige Mobilität und geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Kommune.