Modellprojekte für den Radverkehr in Bayern - Die Gemeinde Weßling macht mit!
Die Oberste Baubehörde führt ab Herbst 2018 bis voraussichtlich September 2019 zusammen mit der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und der AGFK Bayern e. V. (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V.) in mehreren bayerischen Gemeinden und Landkreisen modellhafte Verkehrsversuche für den Radverkehr an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen durch.
Auch die Gemeinde Weßling beteiligt sich an diesen Versuchen. Dabei soll an der Weßlinger Hauptstraße getestet werden, wie Radwege ohne Benutzungspflicht gekennzeichnet werden können.
Derzeit sieht die StVO nur Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege vor. Ein breiter gemeinsamer Geh- und Radweg neben der Fahrbahn oder auch ein baulich vom Gehweg abgesetzter Radweg suggeriert oft eine Benutzungspflicht, obwohl diese nicht mehr besteht oder noch nie bestand. Besonders nach der Aufhebung einer Benutzungspflicht ist eine Unsicherheit festzustellen. Auf der Fahrbahn kommt es dann immer wieder zu Konflikten zwischen Autofahrern und Radfahrern, die auf der Fahrbahn fahren. Um diese Spannungen abzubauen, sollen in dem Modellversuch neu entwickelte Hinweisschilder („Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“) und Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zum Einsatz gebracht werden. Zur Durchführung des Verkehrsversuchs wurde in Weßling die Benutzungspflicht für den gemeinsamen Geh- und Radweg an der Hauptstraße zwischen Gautinger Straße und Nelkenweg bereits aufgehoben. Dieser ist nun in beide Richtungen als Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ beschildert, so dass Radfahrer die Wahlmöglichkeit zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg haben. Auch die neuen Hinweisschilder wurden bereits entlang der Fahrbahn aufgestellt.
Das Verhalten der Kfz-Fahrer und der Radfahrer wird in mehreren Videoaufnahmen untersucht. Dabei wird der Radverkehr, der Kfz-Verkehr und der ÖPNV gezählt. Beim Radverkehr wird zusätzlich das Geschlecht, die Altersklasse (unter 18, 18-65, über 65) und die Flächenwahl (Rad-/Gehweg, Fahrbahn, Gegenrichtung) erhoben. Anhand der Videoaufnahmen werden die Geschwindigkeiten und Fahrlinien der Verkehrsteilnehmer sowie die Sicherheitsabstände bei Überholvorgängen ausgewertet. Um die Auswertungen zu ermöglichen, werden auf die Fahrbahn über eine Länge von 30 m mit wasserlöslichem Kreidespray vier Punktelinien aufgebracht. Dafür wird der Verkehr für einen kurzen Zeitraum aufgehalten werden. Die Untersuchungsmethode auf der Grundlage von Videoaufnahmen wurde mit dem Datenschutzbeauftragten im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abgestimmt.
Bereits im September 2018 wurde das Verkehrsverhalten auf der Fahrbahn und dem damals noch benutzungspflichtigen Geh- und Radweg mit vierstündigen Videoaufnahmen entlang der Strecke dokumentiert, sozusagen als Vorher-Zustand. Voraussichtlich im Mai 2019 wird die Wirkung der neuen Hinweisschilder mit weiteren Videoaufnahmen untersucht werden. Sobald diese abgeschlossen sind, sollen Fahrradpiktogramme neben den Hinweisschildern auf der Fahrbahn markiert werden. Die Kombination von Hinweisschild und Piktogrammen wird voraussichtlich im September 2019 nochmal mit Videoaufnahmen dokumentiert werden.
Im Anschluss werden die Videoaufnahmen ausgewertet. Der Abschlussbericht der Technischen Hochschule Nürnberg soll 2020 vorgelegt werden.
Nähere Auskünfte erteilt die Radverkehrsbeauftragte im Landratsamt Starnberg unter der Telefonnummer: 08151/148 465.