Modellprojekt für den Radverkehr in Bayern – Kennzeichnung von Radwegen ohne Benutzungspflicht

Der Modellversuch für den Radverkehr in Weßling geht in die 2. Runde. Betroffen ist die Hauptstraße in Weßling

Ein Beitrag von Monika Schwarzhuber, Landratsamt Starnberg

Die Gemeinde Weßling und der Landkreis Starnberg beteiligen sich an einem Modellversuch für den Radverkehr der AGFK Bayern e.V., der Obersten Baubehörde und der Technischen Hochschule Nürnberg, bei dem neue Wege zur Kennzeichnung von Radwegen ohne Benutzungspflicht ausgetestet und in ihrer Wirkung auf den Radverkehr und den Kfz-Verkehr mit wissenschaftlichen Methoden untersucht werden.

Untersuchungsstrecke ist die Hauptstraße in Weßling mit ihrem straßenbegleitenden Geh- und Radweg von der Einmündung der Gautinger Straße bis zum Nelkenweg. Bereits im September 2018 fanden die ersten Videountersuchungen statt, um den Verkehr auf der Hauptstraße und auf dem damals noch benutzungspflichtigen Geh- und Radweg zu dokumentieren.

Mittlerweile wurde die Benutzungspflicht für den gemeinsamen Geh- und Radweg aufgehoben. Radfahrer haben nun die Wahl, auf der Fahrbahn zu fahren oder den Geh- und Radweg in beide Richtungen weiterhin zu benutzen. Um letzteres zu verdeutlichen, wurde auf dem Geh- und Radweg das Piktogramm „gemeinsamer Geh- und Radweg“ markiert, allerdings ohne die blaue Farbhinterlegung und ohne umschließenden Kreis. Entlang der Fahrbahn wurden neu gestaltete Hinweisschilder „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ aufgestellt.

Nun soll am Dienstag, den 04. Juni 2019, von 7 bis 11 Uhr, die zweite Untersuchungsrunde durchgeführt werden, um die Wirkung der neuen Hinweisschilder und Markierungen zu dokumentieren (nur bei nasser Witterung wird ein anderer Termin festgelegt werden). Wie im vergangenen Herbst werden auch dieses Mal vierstündige Videoaufzeichnungen der Fahrbahn und des Geh- und Radwegs durchgeführt und der Kfz- und Radverkehr gezählt. Außerdem werden sowohl die Radfahrer als auch die Kfz-Fahrer von den Mitarbeitern der TH Nürnberg stichprobenartig zur Wirkung der Hinweisschilder und Markierungen befragt werden. Die Befragung der Kfz-Fahrer wird dabei mit Hilfe der Polizei durchgeführt werden, d. h. die Kfz-Fahrer werden von der Polizei „rausgewunken“. Die Untersuchungsmethode wurde mit dem Datenschutzbeauftragten im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abgestimmt.

Im Anschluss an die Untersuchungen wird auf der Fahrbahn auf Höhe der neuen Hinweisschilder das Fahrrad-Piktogramm markiert werden, so dass im September in einer letzten Untersuchung die Kombination von Hinweisschild und Piktogramm in der Wirkung untersucht werden kann.

Der Abschlussbericht der Technischen Hochschule Nürnberg wird in 2020 erwartet.

Nähere Auskünfte zum Modellversuch erteilt die Radverkehrsbeauftragte im Landratsamt Starnberg unter der Telefonnummer (081 51) 148-465.

Informationen zum ersten Pressebericht des Landratsamtes Starnberg