Lärmschutz und Ruhezeiten – Was ist erlaubt, was nicht?

Die Rasenmähersaison hat längst begonnen und daher möchten wir Sie ganz herzlich darum bitten, Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen und die gültigen Ruhezeiten in unserer Gemeinde einzuhalten. Diese sind in den §§ 2 und 3 unserer Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt. Dem entsprechend dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nur an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19 Uhr und am Samstag ebenfalls von 8 bis 12 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr ausgeführt werden.

Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Ruhezeiten, denn nicht nur kleine Kinder sondern auch kranke Mitmenschen und viele ältere Leute brauchen ihre Mittagsruhe. Ihre Nachbarn werden es Ihnen sicherlich danken.

Die Einhaltung der Ruhezeiten ist auch in Ihrem Interesse, denn Zuwiderhandlungen können mit bis zu 2.500 € Geldbuße belegt werden.  

Die entsprechende Verordnung können Sie hier einsehen.