Anzeigenpflicht für prüfpflichtige Heizölverbraucheranlagen

Am 01.08.17 ist die neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - AwSV) in Kraft getreten. Die Vorschrift enthält insbesondere auch Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen.

Das beiliegende Informationsblatt informiert über die geltenden Vorschriften. Wichtig ist, dass im Rahmen von Baugesuchen, bei welchen die Beheizung voraussichtlich über eine Heizölverbraucheranlage erfolgen soll, beiliegende Information ausgefüllt abgegeben wird. Angezeigt werden müssen die Inbetriebnahme  bzw. die wesentliche Änderung einer prüfpflichtigen Heizölverbraucheranlage gemäß § 40 AwSV.