Daten & Fakten der Gemeinde Weßling

Allgemeine Daten

  • PLZ: 82234
  • Telefon-Vorwahl: 08153
  • Ortsteile: Oberpfaffenhofen, Hochstadt
  • Kreis: Starnberg
  • Regierungsbezirk: Oberbayern
  • Einwohner: 6.078
  • Fläche: 2.259,96 ha
  • Straßen gesamt: 99,489 km,
    davon 57,035 km Feld- und Waldwege
  • Verkehrsanbindung:
    S-Bahn: S8 München - Herrsching,
    Autobahn A96 Ausfahrt Oberpfaffenhofen
  • Busverkehr:
    Linie 952; Linie 955;Linie 947; Linie 949

Das Gemeindewappen

Die Beschreibung des Wappens lautet wie folgt:
"In Blau zwei schräg gekreuzte goldene Abtsstäbe, darüber ein silbernes Schildchen mit einem schwarzen Pfaffenhut, darunter ein silberner Waller."

Der Inhalt des Wappens begründet sich wie folgt:
Die Gemeinde Weßling besteht seit der Gebietsreform im wesentlichen aus den drei Ortsteilen Weßling, Oberpfaffenhofen und Hochstadt. Die beiden Abtsstäbe verweisen auf das Kloster Benediktbeuern, das früher im Gemeindegebiet der wichtigste Grundbesitzer war. Der Klosterbesitz zwischen Ammersee und Würm wurde im "Amt Hochstadt" verwaltet. Aus dem alten Wappen von Oberpfaffenhofen wurde der für den Ortsnamen "redende" Pfaffenhut übernommen. Der Waller steht für den Weßlinger See und die geographische Lage des Gemeindegebiets. Auf die Landesherrschaft der Wittelsbacher verweist die Tingierung Silber und Blau.

Der Weßlinger See

  • max Länge: 0,72 km
  • max Breite: 0,24 km
  • max Tiefe: 12 m
  • Volumen: 1.047.000 m³
  • Fläche: 0,17 km²
  • Einzugsgebiet: 1,4 km²
  • Badewasserqualität

 

 

 

Allgemeine Daten

Gemeinde Weßling

Gautinger Straße 17
82234 Weßling

Telefon: 08153 - 4040
Telefax: 08153 - 4109

E-Mail: info@gemeinde-wessling.de

 

Informationen zum Wasser

Härtebereich "hart" - d.H 20,3°
Leitfähigkeit bei 25°C µS/cm 650
pH-Wert 7,26

Die Wasserpreise können Sie hier einsehen.

Die Trinkwasserqualität können Sie hier einsehen.

Bodenrichtwerte

Lt.§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB dürfen Auskünfte über die Bodenrichtwerte nur von der Geschäfststelle des Gutachterausschusses erteilt werden.

Schriftliche (verbindliche, kostenpflichtige) Auskünfte (u.a. auch Kopien aus der BRW-Liste) werden ebenfalls ausschließlich von der Gechäftsstelle des Gutachterausschusse erteilt.

Gemäß §§ 193, 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV sind vom Gutachterausschuss Bodenrichtwerte im Zwei-Jahres-Rhythmus zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl zu ermitteln. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die in der Regel Erschließungsbeiträge und ggf. andere Beiträge nach dem KAG bzw. für Maßnahmen des Naturschutzes beinhalten. Der Gutachterausschuss im Bereich des Landkreises Starnberg veröffentlicht die Bodenrichtwerte in Listenform in Verbindung mit Ortsplänen in denen die einzelnen Richtwertzonen bildlich dargestellt werden.

Details finden Sie auf der Website des Landratsamtes Starnberg.

Bankverbindungen der Gemeinde Weßling

VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG, Niederlassung Weßling
BLZ: 700 932 00Kto: 650 51 63
BIC: GENODEF1STHIBAN: DE70 7009 3200 0006 5051 63
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg
BLZ: 702 501 50Kto: 430 760 041
BIC: BYLADEM1KMSIBAN: DE18 7025 0150 0430 7600 41