Neuer AWISTA-Standort bei Hochstadt

Der Abfallwirtschaftsverband Starnberg (AWISTA) plant die Errichtung eines Wertstoff- und Dienstleistungszentrums zwischen Hochstadt und Oberbrunn. Die Verwaltung der Gemeinde Weßling und die Bürgerinnen und Bürger lehnen diesen Standort ab.

Gründe der Ablehnung:

Der geplante Standort hat erhebliche Schwächen:

  • Sehr nahe Lage am Wasserschutzgebiet Tiefenbrunner Rinne sowie dem Brunnen der Wassergewinnung Vierseenland gKU, zuständig für die Versorgung von ca. 40.000 Bürgern.
  • Das Flurstück liegt in der künftigen Schutzzone WIII B, dem Brunnen im „Unterbrunner Holz“.
  • Grundwasser ist unser höchstes Gut und darf nicht gefährdet werden.
  • Zusätzliche Gefährdung für Germering und Gilching. Auch sie entnehmen Wasser diesem Grundwasserstrom.
  • Zersiedelung der bisher noch völlig ursprünglichen Landschaft. In diesem Bereich gibt es außer den Brunnenanlagen keine Bebauung soweit das Auge reicht.
  • Es ist zu befürchten, dass in einigen Jahren eine Splitter-Gewerbegebietsansiedelung entsteht. Es wird immer Bedarf und eine Begründung geben, warum die Nähe zu einem Wertstoff- und Dienstleistungszentrum gut ist.

Auswirkungen für Weßling:

  • Das Wertstoff- und Dienstleistungszentrum bedeutet für den Ortsteil Hochstadt erheblich mehr Verkehr. Es wird nicht angezweifelt, dass die Touren der Sammelfahrzeuge vorgegeben und auch entsprechend überwacht werden können, so dass durch den Sammelbetrieb wohl nur eine geringe Steigerung des Schwerverkehr eintreten wird.
  • Es wird unseres Erachtens eine immense Steigerung der Verkehrsbelastung durch Individualverkehr entstehen.

      Wichtig ist hierbei auch, die von der AWISTA auf diesem Standort angedachte Nutzung zu betrachten. Folgende
      noch nicht abschließend festgesetzte Nutzung ist einer Information des AWISTA zu diesem Standort entnommen:

  1. Verwaltungsgebäude mit Betriebs-und Sozialeinrichtung (Waage, Aufenthaltsraum etc.)
  2. Wertstoffhof für Klein- und Großmengenanlieferungen
  3. Gebrauchtwaren-Kaufhaus
  4. Recycling-Info-Zentrum
  5. LKW-Unterhaltungseinrichtungen (damit verbunden ist die Lagerung von Gefahrstoffen - evtl. auch eine Betriebstankstelle)
  6. Lager- und Umladehalle
  7. Fahrzeughalle und Reserveflächen
  8. Park- und Stellplätze
  • Aufgrund dieser Nutzung wird der Individualverkehr erheblich gesteigert. Diesen Verkehrsfluss kann der AWISTA nicht beeinflussen. Prognosen dazu können nicht verlässlich erarbeitet werden, da Privatverkehr meist die kürzeste und schnellste Strecke nimmt .
  • Der Standort liegt zwar auf Oberbrunner, sprich Gautinger Flur, tangiert jedoch nur Hochstadt und Oberbrunn/Gauting überhaupt nicht.
  • Enorme Belastung des Ortsteil Hochstadt der Gemeinde Weßling.

Lösungsvorschlag:

Aus den genannten Gründen schlägt die Gemeinde Weßling dem AWISTA vor, die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2015  wieder aufzugreifen. Diese Planung galt für die  Flurnummern 1094/5 bis 1094/8, An den Gruben der Gemarkung Weßling.

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderates am 06. August 2018:

Die Vorteile dies Standorts "An den Gruben" liegen auf der Hand:

  • Keine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortsteiles Hochstadt.
  • Die Grundstücke an den Gruben stehen nach Rücksprache mit den Eigentümer nach wie vor zur Verfügung.
  • Aufgrund der Umfahrung Gilching ist das Problem „Röchnerknoten“, Kreuzung an der BAB Abfahrt Gilching West jetzt gelöst.
  • Die Umfahrung Weßling ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Verkehrssituation innerorts von Weßling wird nicht zusätzlich belastet.
  • Die Planung für den Standort "An den Gruben" ist fertig.
  • Mit dem Bebauungsplan kann sofort begonnen werden.

Einzelheiten können folgenden Anlagen entnommen werden.