Energieberatungen - Förderprogramm der Gemeinde Weßling
Auch künftig haben die Bürger die Gelegenheit, sich in Einzelgesprächen Fragen zur Energieeinsparung an Bestands-Gebäuden beantworten zu lassen. Neu ist, dass die Energieberatungen jetzt vor Ort stattfinden und von der Gemeinde bezuschusst werden. Der Zuschuss in Höhe von € 100,00 wird einmalig pro Gebäude ausbezahlt. Liegen die Beratungskosten unter diesem Betrag, kommt es zur Auszahlung des Rechnungsbetrages. Wichtig ist zudem, dass die Rechnung bereits vom Auftraggeber bezahlt wurde. Ein Beleg einer Überweisung bzw. ein Bestätigungsvermerk auf der Rechnung bei Barzahlung ist hierbei unerlässlich. Die Auszahlung erfolgt an der Kasse im Rathaus und wird nur auf Vorlage der Originalrechnung des Beraters/Beraterin gewährt.
Folgende Punkte müssen beachtet werden
Rechnung:
- Adresse des Auftraggebers
- Adresse des Bestands-Gebäudes
- Beratungstermin
- Name des Energieberaters (zugelassener Berater mit entsprechender Qualifikation)
- Beschreibung der Beratungsleistung
Förderfähige Beratungsleistungen:
- Eine Beratung zu möglichen baulichen Energieeinsparmaßnahmen allgemein.
(z.B. Welche Maßnahmen sind speziell bei diesem Haus sinnvoll) - Beratung zur Durchführung einer bestimmten Energieeinsparmaßnahme
(z.B. Wärmedämmung: auf welche Materialien ist zu achten) - Beratung zu Einsparmaßnahmen in der Haustechnik
(z.B. bei Heizung, Wärmeverteilung im Haus durch FBH/Heizkörper/Wandheizung, Lüftungsanlage etc.) - Beratung zur Energiegewinnung speziell bei diesem Gebäude
(z.B. Ausrichtung des Gebäudes/ Verschattung, PV-Anlagen, Solarthermie etc.) - Beratung zu Fördermaßnahmen durch die KfW oder Bafa
Auswahl des Energieberaters – Qualifikationen:
- Es werden ausschließlich Beratungsleistungen von zugelassenen Beratern nach der Liste des Landratsamtes Starnberg mit entsprechenden Qualifikationen gefördert.
- Das Landratsamt Starnberg bietet hierfür eine Expertenliste der Deutschen Energieagentur (dena) in denen die zugelassenen Energieberater des Landkreises gelistet sind. Dieser Link führt Sie weiter auf die Websites des Landratsamtes Starnberg zu den Beratern im Landkreis. Es liegt auch eine Liste von Beratern im Rathaus (im Eingangsbereich) aus.
Sollte gegen Ende des Jahres der Fördertopf der Gemeinde leer sein, steht es den Nutzern frei, die Rechnung im darauffolgenden Jahr einzureichen. Beratungen vor 2019 können rückwirkend leider nicht mehr gefördert werden.
Ziel des Förderprogramms ist die Verminderung des Co²-Ausstoßes durch bauliche Maßnahmen, die Verminderung des Verbrauchs von nicht-erneuerbaren Energien und die Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien.
Der Klima- und Umweltschutz ist der Gemeinde und ihren Bürgern ein wichtiges Anliegen, zum Erhalt unseres Lebensraums für nachfolgende Generationen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Energieberatung der Verbraucherzentrale.


