Wichtige Gebühren/Steuern
Gewerbesteuer
- Hebesatz 330 v. H.
Wichtige Informationen zur Erhöhung des Hebesatzes:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.23 zur Haushaltssatzung wurde eine rückwirkende Erhöhung des Gewerbesteuersatzes von bisher 300 v.H. auf nunmehr 330 v.H. rückwirkend zum 01.01.2023 entschieden.
Dies hat zur Folge, dass alle Gewerbesteuerpflichtigen, die Vorauszahlungen für 2023 zu leisten haben, in den nächsten Tagen einen neuen Vorauszahlungsbescheid mit der entsprechenden Hebesatzänderung per Post erhalten werden. Gewerbesteuerpflichtige mit abweichendem Wirtschaftsjahr erhalten zudem einen gesonderten Bescheid, sofern schon Vorauszahlungen für 2024 festgesetzt wurden. Die Differenzbeträge wurden auf die restlichen Vorauszahlungen 15.08.23 und 15.11.23 verteilt und angepasst.
Grundsteuer
- Grundsteuer "A" Hebesatz 250 v. H.
- Grundsteuer "B" Hebesatz 330 v. H.
Was Sie wissen sollten:
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum bzw. das Erbbaurecht an Grundstücken. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde ist jeweils ein Grundsteuermessbescheid des örtlichen Finanzamtes, an den die Gemeinde gebunden ist.
Grundsteuerreform ab 2025
Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz festgesetzt. Bis dahin gilt das alte Bundesrecht.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Website erstellt, auf der alle wichtigen Fragen für Steuerpflichtige beantwortet werden.
Hundesteuer
- 1. Hund 60.- €
- 2. Hund 90.- €
- 3. Hund und jeder weitere Hund 120.- €
- Kampfhund 1.000.- €
Gebühren Wasser
- Trinkwasser 1,27 €/m³ zzgl. 7 % Mwst
- Abwasser 1,56 €/m³ o. Mwst.
Die Gebührenanpassung zum 01.01.2023 für das Abwasser vom AmperVerbandes Olching finden Sie hier.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weßling finden Sie hier.
Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weßling zum 01.01.2016 finden Sie hier.
Die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weßling zum 01.01.2020 finden Sie hier.
Hinweise zur Wasserqualität finden Sie hier.
Bankverbindungen der Gemeinde Weßling
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG, Niederlassung Weßling | |
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BLZ: 700 932 00 | Kto: 650 51 63 |
BIC: GENODEF1STH | IBAN: DE70 7009 3200 0006 5051 63 |
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg | |
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BLZ: 702 501 50 | Kto: 430 760 041 |
BIC: BYLADEM1KMS | IBAN: DE18 7025 0150 0430 7600 41 |