Wichtige Gebühren/Steuern
Gewerbesteuer
- Hebesatz 300 v. H.
Grundsteuer
- Grundsteuer "A" Hebesatz 250 v. H.
- Grundsteuer "B" Hebesatz 330 v. H.
Was Sie wissen sollten:
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum bzw. das Erbbaurecht an Grundstücken. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde ist jeweils ein Grundsteuermessbescheid des örtlichen Finanzamtes, an den die Gemeinde gebunden ist.
Grundsteuerreform ab 2025
Die Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz festgesetzt. Bis dahin gilt das alte Bundesrecht.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Website erstellt, auf der alle wichtigen Fragen für Steuerpflichtige beantwortet werden.
Hundesteuer
- 1. Hund 60.- €
- 2. Hund 90.- €
- 3. Hund und jeder weitere Hund 120.- €
- Kampfhund 1.000.- €
Gebühren Wasser
- Trinkwasser 1,27 €/m³ zzgl. 7 % Mwst
- Abwasser 1,34 €/m³ o. Mwst.
Die Gebührenanpassung zum 01.01.2019 für das Abwasser vom AmperVerbandes Eichenau finden Sie hier.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weßling finden Sie hier.
Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weßling zum 01.01.2016 finden Sie hier.
Die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weßling zum 01.01.2020 finden Sie hier.
Hinweise zur Wasserqualität finden Sie hier.
Bankverbindungen der Gemeinde Weßling
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG, Niederlassung Weßling | |
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BLZ: 700 932 00 | Kto: 650 51 63 |
BIC: GENODEF1STH | IBAN: DE70 7009 3200 0006 5051 63 |
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg | |
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BLZ: 702 501 50 | Kto: 430 760 041 |
BIC: BYLADEM1KMS | IBAN: DE18 7025 0150 0430 7600 41 |