Informationen aus dem Standesamt Weßling
Aufgabenbereiche des Standesamtes
- Beurkundung von Sterbefällen und Geburten, sofern Personen in Weßling verstorben sind bzw. geboren wurden
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Kirchenaustritte
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Ausland
- Namensänderungen
- Vaterschaftsanerkennungen
- Eheschließungen
Eheschließung
Anmeldung
- Die Anmeldung der Eheschließung kann beim Standesamt Weßling erfolgen, wenn der Haupt- oder Nebenwohnsitz bei der Gemeinde Weßling angemeldet ist.
- Eine Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin möglich.
- Zur Anmeldung der Eheschließung, bei der beide anwesend sein sollten, bitte wir Sie unbedingt einen Termin zu vereinbaren!
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Da es vorab viele Fragen zu klären gibt, bitten wir Sie vorher mit uns Kontakt aufzunehmen (telefonisch oder auch gerne per E-Mail).
Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche und auf Ihre persönliche Situation abgestellte schriftliche Aufstellung für die Beschaffung der Unterlagen.
Gebühren
Die Gebühren lassen sich nicht genau festlegen, es hängt von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch der Familie zur Aufbewahrung Ihrer Urkunden erwerben möchten. In der Regel müssen Sie mit einer Gebühr zwischen 70 und 200 Euro rechnen.
Trauung durch den Bürgermeister oder auch an einem Wunschtermin
Auf Wunsch können Trauungen auch durch den Bürgermeister vollzogen werden. Bitte sprechen Sie uns daraufhin an.
Termine
Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen Termine freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr in unseren Räumen an
Kontakt
Standesamt Weßling
Gautinger Straße 17
82234 Weßling
Tel. (081 53) 404-11 oder 404-12
Fax. (081 53) 4109
e-mail: standesamt@gemeinde-wessling.de