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Information zur Straßenverkehrssicherungspflicht - Pflanzenrückschnitt

    Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, so dass sie regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen. Denn überhängende Zweige und Äste an Fahrbahnen sowie an Geh- und Radwegen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Vor allem Mütter mit Kinderwägen und kleinen Kindern sowie Senioren mit Rollator oder Rollstuhl sind oftmals gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehwegs verhindern.

    Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen. Bitte schneiden Sie Ihre Sträucher, Hecken und Bäume entsprechend, denn Unfälle, die durch verkehrsbehindernden Bewuchs entstehen, können eine Schadenshaftung bedeuten.

    • Im Bereich eines Gehwegs muss dies bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m erfolgen.
    • In Straßen, in welchen sich keine Gehwege befinden, muss der Überhang bis zu einer lichten Höhe von 4,50 m zurückgeschnitten werden.
    • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass sie die Sicht nicht beeinträchtigen
    • Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten dürfen durch Anpflanzungen nicht verdeckt werden.
    • Denken Sie bitte auch an die Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer, denn dies kann im Ernstfall für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Polizei wichtig sein und Leben retten.

    Das Grüngut kann bis zu 1m³ am Dienstag und Donnerstag zwischen 17 Uhr und 18:30 Uhr sowie samstags zwischen 9 Uhr und 12 Uhr im Wertstoffhof abgegeben werden. Größere Mengen können in die Grüngutannahme nach Hadorf gebracht werden. Außerdem besteht bis Ende November die Möglichkeit das Grüngut-Abholsystem der AWISTA Starnberg zu nutzen.

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