Informationen zu "Windkraft" in Weßling

Der Gemeinderat hat am 22.02.2011 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windkarft" nach § 5 Abs. 2 b BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen. Ziel dieses Teilflächennutzungsplanes ist es, die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb des Gemeindegebietes planungsrechtlich zu steuern und zu ordnen und hierfür das Gemeindegebiet auf geeignete Standorte zu untersuchen und ggf. im sachlichen Teilflächennutzungsplan darzustellen.

Mit der Planung wurde gemäß Abstimmung der Bürgermeister des Landkreises ein gemeinsames Büro (Hesselberger Architekten GmbH. Professor- Benjamin- Allee 1, 82067 Ebenhausen) beauftragt.

Mit den Leistungen für den landschaftsplanerischen Fachbeitrag zur Flächennutzungsplanänderung und ggf. erforderlichen faunistischen Sonderuntersuchungen sowie speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen wurde ein gemeinsames Büro (Landschaftsarchitekten Dietmar Narr, Isarstraße 9, 85417 Marzling in Zusammenarbeit mit der Landschaftsbeauftragten Monika Treiber, Rieder Staße 70, 82211 Herrsching) beauftragt.

Der Gemeinderat hat einer vertraglichen Vereinbarung mit anderen Landkreisgemeinden des Landkreises Starnberg über die Darstellung von Flächen für die Windernergienutzung bezogen auf einen gemeindeübergreifenden Planungsraum nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB grundsätzlcih zugestimmt.

Mit dem Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windkraft" in der Fassung vom 26.10.2011 haben in der Zeit vom 10.11.2011 bis 12.12.2011 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

Nach Abwägung der in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen wurde die Planung überarbeitet und vom Gemeinderat am 29.12.2011 und 31.01.2012 gebilligt.

In der Zeit vom 09.02.2012 bis zum 09.03.2012 finden die öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Auf die öffentliche Bekanntmachung an den 6 Amtstafeln der Gemeinde Weßling und die darin genannten öffentlich ausliegenden Unterlagen wird ausdrücklich verwiesen.

Auf die unten aufzurufenden aktualisierten Planungsunterloagen wird verwiesen.