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Bisherige Verfahren

Die Gemeinde Weßling hat bisher alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft, um den Sonderflughafen in seinem heutigen Bestand zu erhalten und jegliche Erweiterung zu verhindern.

Es sind hinsichtlich des Sonderflughafens drei verschiedene Verfahren zu unterscheiden:

1. Antrag im luftrechtlichen Verfahren - Erweiterung der Betriebszeiten,     Zulassung von qualifiziertem Geschäftsreiseflugverkehr

Dieser Antrag der EDMO beinhaltet u.a. die Erweiterung der Nutzungsberechtigten auf den sog. qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr und eine Erweiterung der Betriebszeiten. Eine weitergehende Information zu diesem Antrag erhalten Sie hier.

Am 25. Juli 2008 hat die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - die Änderungsgenehmigung für den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr erlassen.

Die Gemeinde Weßling hat im Gemeinderat am 12.08.2008 beschlossen, gegen diese Genehmigung Klage zu erheben und gleichzeitig einen Antrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung zu stellen, um zu verhindern, dass die genehmigten Änderungen sofort umgesetzt werden können.

Mit Beschluss vom 24. April 2009 wurde der Eilantrag durch das Bayerische Verwaltungsgericht München abgelehnt.

Am 23. Oktober 2009 ist folgendes Urteil ergangen:

  1. "Der Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts im Wege der Ergänzung des Bescheides der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom 23. Juli 2008 durch Anordnung geeigneter Maßnahmen sicherzustellen, dass

    1. an der Schule Georg-Schmid-Weg 5, 82234 Weßling
    2. am Kindergarten Georg-Schmid-Weg 9, 82234 Weßling
    3. am Anwesen Im Kesselboder 9, 82234 Weßling
    4. am Anwesen Gautinger Straße 77, 82234 Weßling,

    durch den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr unter Berücksichtigung des bereits am Sonderflughafens zugelassenen Flugverkehrs ein äquivalenter Dauerschallpegel von 60 dB(A) außen nicht überschritten wird.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen...."

    Die Begründung des Urteils ist zwischenzeitlich zugestellt worden. Die Gemeinde Weßling hat gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.03.2010 durch den beauftragten Rechtsanwalt Herrn Krauß Rechtsmittel eingelegt und beantragt, gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23.10.2009 die Berufung zuzulassen.

    Am 20.07.2011 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung zugelassen, und zwar die der Gemeinde Weßling, der EDMO, der Gemeinde Gilching, sowie einiger Privatkläger.

2. Normenkontrollklage (Antrag gemäß § 47 Abs. 1 VwGO) wegen    Landesentwicklungsprogramm 2006, Ziel B V 1.6.5

 Die Bayerische Staatsregierung hat am 08.08.2006 die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP) erlassen, die am 21.08.2008 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsprogramm veröffentlicht wurde. Die Verordnung trat am 01.09.2008 in Kraft.

In den Zielen ist u.a. in Teil B des LEP 2006 unter V, Ziff. 1.6 ausgeführt:"Die Möglichkeit für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden."Gegen dieses Ziel hat die Gemeinde Weßling am 29. April 2008 durch Herrn Rechtsanwalt Krauß eine Normenkontrollklage (Antrag gemäß § 47 Abs. 1 VwGO) zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben.Auf Antrag sowohl der Antragsteller als auch der Antragsgegner hat der  Bayerische Verwaltungsgerichtshof  am 30. Oktober 2008 das Ruhen des Verfahrens angeordnet mit der Begründung, dass davon auszugehen ist, dass sich das Normenkontrollverfahren durch die zu erwartende Streichung der angegriffenen Zielbestimmung im LEP in der  Hauptsache erledigt.In der Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 ist zwischen der FDP Bayern und der CSU unter "Verkehr" vereinbart worden, den Status und den Bestand des Werks- und Forschungsflughafens Oberpfaffenhofen zu sichern und im LEP den strittigen Satz 2 im Ziel 1.6.5 zu streichen

3. Planfeststellungsbeschluss - Hochbauten

Leider ist es den Gemeinden nicht gelungen, diese Planung zu verhindern. Der Rechtsweg wurde bis zur letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ausgeschöpft. Genauere Informationen zu diesem Verfahren können Sie hier einsehen.

Festlegung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im künftigen Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Der Landesentwicklungsplan soll neu aufgelegt werden. Ein hierzu verfasstes Schreiben von Hans-Jörg Linder, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Flughafenerweiterung" finden Sie hier sowie das Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministers Martin Zeil hier.