40 Jahre Gemeindeehe - Eingliederung der Gemeinde Hochstadt in die Gemeinde Weßling
Am 7. Dezember 1971 fiel der Schiedsspruch. Die Regierung von Oberbayern entschied, dass die Gemeinde Hochstadt in die Gemeinde Weßling zum 1. Januar 1972 eingegliedert wird. Somit endete am 31. Dezember 1971 die Amtszeit der Hochstadter Gemeinderäte. Die Rechtverhältnisse der Bürgermeister der Gemeinden wurden nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte bestimmt. Die Dienst- und Arbeitsverträge der Angestellten und Arbeiter wurden vom Weßlinger Rathaus rechtsverbindlich übernommen.
Die Gemeinden Weßling und Hochstadt waren stets zusammenschlusswillig. Hochstadt profitierte durch den Zusammenschluss mit dem Bau eines eigenen Freizeitheims dessen Einweihung 1973 erfolgte. Im Untergeschoss, des von Architekt Ronald von Rebay entworfenen Hauses, fand der Schützenverein "Aubach-Schützen" Hochstadt e.V. sein neues zuhause.
Die Baukosten beliefen sich auf insgesamt 550.000,00 DM, welche zur Hälfte vom Freistaat Bayern durch den freiwilligen Zusammenschluss spendiert wurden.
Die Gemeindeehe zwischen Weßling und Hochstadt sicherte damals beiden Kommunen eine sichere Zukunft und praktischere Verwaltung. Der einzige Schönheitsfehler war, dass die Gemeinden weder eine zusammenhängende Grenze noch eine andere Verbindungslinie aufweisen konnten. Von beiden Bürgermeistern wurde angestrebt, dass Oberpfaffenhofen sich an diesem Bund beteiligt. Doch diese musste noch weitere vier Jahre dauern.
